Förderrichtlinien
Die Elli Reich Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Dortmund.
1. Fördermaßnahmen
- Die Elli Reich Stiftung unterstützt regionale Förderanfragen von Personen, die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder wirtschaftliche Not leiden nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Abgabenordnung oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.
- Förderempfänger können auch gemeinnützige Einrichtungen der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sein.
- Der Förderempfänger erklärt mit der Antragstellung, dass die Vorraussetzungen für die Unterstützung und Förderung durch die Elli Reich Stiftung tatsächlich gegeben sind.
- Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Elli Reich Stiftung. Die Elli Reich Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.
2. Ausschlussgründe einer Förderung
Die Elli Reich Stiftung bittet in folgenden Fällen von einer Antragstellung abzusehen:
Aus rechtlichen Gründen und/oder aus Gründen der gesellschaftlichen Wirkung hat die Elli Reich Stiftung entschieden in folgenden Fällen keine Förderungen zu bewilligen:
- Anträge auf Dauer- / Regelförderungen defizitärer Einrichtungen / Organisationen;
- Anträge auf Darlehen, Bürgschaften;
- Anträge auf Deckung von Finanzierungslücken von bereits laufendenden Maßnahmen oder auf die Bereitstellung von Ausfallfinanzierungen;
- Anträge für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen gleich welcher Art und Bauweise;
- Anträge zur Förderung von Projekten mit politischer Ausrichtung.
VORABANFRAGE
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ein Antrag zu unseren Zwecken und satzungsgemäßen Zielsetzungen passt, richten Sie bitte eine kurze Vorabanfrage über unser Kontaktformular an die Elli Reich Stiftung.
3. Antragsverfahren und einzureichende Unterlagen
- Anträge können ganzjährig, in deutscher Sprache,
schriftlich an die
Elli Reich Stiftung, Minister-Stein-Allee 1, 44339 Dortmund
eingereicht werden. - Förderanträge sind mindestens in dem im Antragsformular abgefragten Umfang inhaltlich zu begründen und mit den erbetenen Nachweisen zu belegen. Es wird gebeten, weitere Unterlagen auf das Notwendige zu beschränken. Die Wahrscheinlichkeit einer Förderzusage steigt nicht mit der Menge der eingereichten Unterlagen.
4. Vergabegrundsätze
- Der Vorstand entscheidet in Beratung mit dem Kuratorium über die Förderanträge im Einzelfall und nach freier Ermessensentscheidung anhand der satzungsgemäßen Zwecke, Zielsetzungen und Fördermaßnahmen.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderabwicklung / Fördervertrag
- Nach Eingang der schriftlichen Förderzusage der Elli Reich Stiftung wird schriftlich zwischen der Elli Reich Stiftung und dem Förderempfänger festgehalten, wie die Förderabwicklung im jeweiligen Einzelfall geregelt wird. Insbesondere werden hierin die zweckgebundene und satzungsmäßige Verwendung der Fördermittel, bei der Unterstützung von Projekten die Berichterstattung und Verwendungsnachweise des Förderempfängers, die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, die Fälle der Vertragsverletzung und Rückerstattung der Fördermittel und Haftungsfragen geregelt.
- Die Elli Reich Stiftung kann erteilte Förderzusagen zurücknehmen, wenn diese innerhalb eines Jahres ab Datum der Förderzusage nicht wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurden. Sollte die Förderung aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Tatsachen erteilt worden sein, der entscheidende Fördergrund entfallen oder sollten sich wesentliche Voraussetzungen ändern, behält sich die Elli Reich Stiftung vor, ihre Förderung einzustellen bzw. ausgezahlte Förderungen im Falle einer nicht dem Förderzweck entsprechenden Verwendung zurückzuverlangen.
- Bei Anschaffungsförderungen muss sichergestellt sein, dass angeschaffte Gegenstände und Ausstattung für einen im Einzelfall festzulegenden mehrjährigen Zeitraum, durch den Förderempfänger zweckgebunden genutzt und nicht an Dritte veräußert werden. Individuelle Absprachen werden schriftlich in den Förderverträgen festgelegt.
- Die jeweiligen Förderempfänger sind für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich.
Sie können die Arbeit der Elli Reich Stiftung unterstützen.
Wir sind für jeden Betrag dankbar.
Empfänger: Elli Reich Stiftung
Spendenkonto: Dortmunder Volksbank | IBAN DE07 4416 0014 6636 7964 00 | BIC GENODEM1DOR